Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Leichlingen ist bestrebt, ihre Website www.leichlinger-hoefe.de im Einklang mit den Rechtsvorschriften und Normen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei orientiert sie sich an dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
 

Dies betrifft in Nordrhein-Westfalen die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.leichlinger-hoefe.de ist mit dem

  • Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

aktuell nicht konform. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Optimierung unserer Website.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die HTML-Syntax von www.leichlinger-hofe.de ist nicht korrekt. Wir bemühen uns, das Problem zeitnah zu beheben.
  • Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht vollständig gegeben. Wir bemühen uns, das Problem zeitnah zu beheben.
  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind eventuell nicht barrierefrei.
  • Die Website www.leichlinger-hoefe.de hat keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.
  • Die Links, Grafiken und Bilder auf der Website der Stadt Leichlingen enthalten Alternativtexte. Sollten Sie auf Elemente stoßen, auf die das nicht zutrifft, geben Sie uns bitte Bescheid.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8.8.2025 erstellt.

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.

 

Feedback und Kontakt

Über das Kontaktformular können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen bezüglich der Barrierefreiheit auf www.leichlinger-hoefe.de.

Insbesondere können Sie uns Fragen stellen, etwaige Mängel mitteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einholen.

 

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Leichlingen nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail. Mehr Informationen gibt es auf https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Informationen in Leichter Sprache

Wir erklären in Leichter Sprache:

  • Was auf unseren Seiten steht.
  • Wie Sie Inhalte finden.

Diese und weitere Infos haben wir hier für Sie:

Informationen in Leichter Sprache